Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch für die BR-Schlossgespräche. Als Betriebsrat haben Sie einen Anspruch auf Schulung und Freistellung zur Fortbildung. Damit Sie Ihre Mitarbeiter im Betrieb fachkompetent und rechtssicher vertreten können, sollten Sie diesen Anspruch wahrnehmen. Der Anspruch auf Schulung als Betriebsrat ist fest im Gesetz in § 37 Abs. 6 BetrVG verankert.
Die BR-Schlossgespräche vermitteln die erforderlichen Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
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