Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung oder Gefahr für die Mitarbeitenden?

KI am Arbeitsplatz - BR-Schlossgespräche-Blog

Dr. Sandra Wolf, Diplom-Psychologin und Expert-Beraterin für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Was Betriebsräte jetzt wissen müssen!

Die Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) revolutionieren die Arbeitswelt. Doch neben den Chancen birgt KI auch Risiken für die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeitenden. Betriebsräte stehen vor der Herausforderung, die Gefährdungsbeurteilung an diese neuen Technologien anzupassen und die Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers einzufordern. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Risiken KI mit sich bringt und welche Handlungsschritte für Betriebsräte essenziell sind.

Auswirkungen von KI auf die Gefährdungsbeurteilung

Die klassische Gefährdungsbeurteilung umfasst physische, chemische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Mit dem Einsatz von KI entstehen neue Gefahren, die berücksichtigt werden müssen:

  • Fehlentscheidungen durch KI: Automatisierte Systeme können falsche Entscheidungen treffen, die Arbeitsabläufe und individuelle Arbeitsleistungen negativ beeinflussen.
  • Erhöhte psychische Belastung: Die Angst vor Arbeitsplatzverlust, erhöhte Arbeitsintensität oder die Kontrolle durch KI-Systeme führen zu Stress und Unsicherheit.
  • Mangelnde Transparenz: Mitarbeitende verstehen oft nicht, wie KI-basierte Entscheidungen zustande kommen, was zu Frustration und Misstrauen führt.
  • Veränderte Arbeitsorganisation: KI kann zu Entgrenzung der Arbeit führen, indem Arbeitszeiten flexibler, aber auch unkontrollierbarer werden.

Pflichten des Arbeitgebers aus Arbeitsschutzsicht

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dies gilt auch für den Einsatz von KI. Betriebsräte sollten auf die folgenden Pflichten des Arbeitgebers achten:

  1. Anpassung der Gefährdungsbeurteilung: KI-spezifische Risiken müssen systematisch erfasst und bewertet werden.
  2. Schutz der psychischen Gesundheit: Maßnahmen zur Reduzierung von Stress und Unsicherheit durch KI sollten implementiert werden.
  3. Transparenz schaffen: Mitarbeitende müssen darüber informiert werden, wie KI-gestützte Entscheidungen getroffen werden.
  4. Beteiligung des Betriebsrats: Die Einführung von KI erfordert eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Kontrolle.

Handlungsempfehlungen für Betriebsräte

Um die Interessen der Mitarbeitenden zu wahren, sollten Betriebsräte proaktiv agieren:

  • KI in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen: Fordern Sie eine Erweiterung der bestehenden Gefährdungsbeurteilungen um KI-spezifische Risiken.
  • Auf Schulungen setzen: Sensibilisieren Sie Mitarbeitende und Arbeitgeber für die Herausforderungen und Risiken von KI.
  • Mitbestimmung einfordern: Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG, um die Einführung und Nutzung von KI mitzugestalten.
  • Arbeitgeber in die Pflicht nehmen: Fordern Sie Maßnahmen zur psychischen Entlastung der Mitarbeitenden, wie klare Kommunikationsrichtlinien und Schulungen zu KI-Systemen.

Fazit

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz erfordert eine neue, angepasste Gefährdungsbeurteilung. Betriebsräte spielen eine entscheidende Rolle dabei, die Arbeitsschutzrechte der Mitarbeitenden zu sichern. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte, setzen Sie sich für Transparenz ein und fordern Sie präventive Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen ein.

Ihr Betriebsrat sollte jetzt aktiv werden! Künstliche Intelligenz kann Arbeitsprozesse erleichtern – aber nur, wenn sie verantwortungsvoll eingesetzt wird. Sorgen Sie dafür, dass der Schutz der Mitarbeitenden nicht auf der Strecke bleibt!

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt rasant – doch welche Auswirkungen hat sie auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz? Erfahren Sie in dem Vortrag von Dr. Sandra Wolf bei den BR-Schlossgesprächen, welche Pflichten Arbeitgeber haben und wie Betriebsräte die Gefährdungsbeurteilung anpassen können.

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